Urteil zum Datenschutz: Bußgelder nur bei schuldhaften DSGVO-Verstößen
Unternehmen droht bei DSGVO-Verstößen nur dann ein Bußgeld, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln, urteilt der EuGH
29. March 2024, 11:56 AM / Letztes Update: 11:45 AM
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Unternehmen droht bei DSGVO-Verstößen nur dann ein Bußgeld, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln, urteilt der EuGH
Die Browserfunktion"Do Not Track" ist rechtlich nicht irrelevant. Das hat das Landgericht Berlin bestätigt. Folge leisten muss man ihr aber trotzdem nicht.
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